Herzlich Willkommen im Mieterbereich.

Aktuelles

Zu den nachstehenden Zeiten ist unser Büro nicht oder nur eingeschränkt besetzt.

Bitte wenden Sie sich in dieser Zeit per E-Mail oder über das Kontaktformular an uns.

23.05.2026 – 07.06.2026

25.07.2026 – 16.08.2026

19.12.2026 – 04.01.2027

Ihre Ansprechpartner

Verwaltung

Sie können uns Ihre Anliegen jederzeit per E-Mail senden: hv@ziegeler-immobilien.de

Bitte beachten Sie, dass unser Büro in der Regel nur bis 13 Uhr besetzt ist.

Frau Kathrin Weißenbach

05302/91799-20

Vermietung, Schadensabwicklung

Frau Laura Mocek

05302/91799-25

Verträge, Mahnwesen, Betriebskostenabrechnungen

Herr Frank Ziegeler

05302/91799-12

Leitung der Hausverwaltung

Schaden melden

Häufige Fragen

Einzug – Schlüsselübergabe

Der Einzug bzw. die Schlüsselübergabe ist erst nach Erhalt der vereinbarten Mietkaution (mind. 1. Rate) möglich. Sofern die terminliche Möglichkeit besteht, vereinbaren wir mit unseren neuen Mietern die Schlüsselübergabe vor dem eigentlichen Mietbeginn. Somit ist ein stressfreier Umzug möglich. In diesem Fall wird noch keine Miete gezahlt. Die im Mietvertrag vereinbarten Vorauszahlungen für die Betriebskosten müssen allerdings schon ab Schlüsselübergabe bezahlt werden, da diese die laufenden Kosten (Wasser, Heizung etc.) decken.

Haustiere

In den meisten Mietobjekten erlauben wir Haustiere. Die Haltung von Haustieren erfordert dennoch die Zustimmung des Vermieters. Sollten Sie ein neues Haustier anschaffen, sprechen Sie uns bitte vorher an! Haustiere, die zu Besuch bleiben (max. 14 Tage) sind in der Regel ohne weitere Absprache gestattet.

Ruhestörung

Im Fall einer Ruhestörung durch Ihre Nachbarn, sprechen Sie diese bitte zunächst direkt an. Sollten Sie nicht zu einer Einigung kommen, kontaktieren uns per Mail oder über das Kontaktformular. Es ist zwingend erforderlich, dass Sie uns den Namen des Verursachers und die Art der Störung mitteilen, damit wir diesen an die Einhaltung der Hausordnung erinnern können. Bitte bedenken Sie, dass wir nur gegenüber unseren Mietern tätig werden können. Sollte sich die Lage trotz Erinnerung nicht bessern, können Sie ein sogenanntes Lärmprotokoll über mind. 14 Tage führen und an uns zur weiteren Veranlassung weiterleiten.

Schäden im Mietobjekt

Wir machen regelmäßig Objektbegehungen in allen unseren Objekten. Dennoch ist es möglich, dass uns Schäden nicht bekannt sind. Insbesondere Schäden innerhalb der Mietobjekte oder zeitbezogene Schäden, bspw. defekte Beleuchtungen, können wir oft in der Kürze der Zeit nicht feststellen. Um die Mietobjekte jederzeit in einem ordentlichen Zustand zu erhalten ist es daher erforderlich, dass Sie uns Schäden melden. Dies können Sie ganz unkompliziert per E-Mail oder über unser Formular zur Schadenmeldung. Kleinere Mängel sind vom Mieter selbst zu beheben.

Notdienst

Aktuell gibt es keinen Notdienst für unsere Objekte. Im Fall eines Notfalls (Wasseraustritt, Gasgeruch, Brand, Einbruch) wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Versorger bzw. die Feuerwehr oder Polizei. Alle weiteren Anliegen können Sie uns über unser Formular zur Schadenmeldung zur schnellstmöglichen Bearbeitung mitteilen.

Kündigung und Rückgabe der Mietsache

Ihre Kündigungsfrist finden Sie im Mietvertrag. Die Kündigung muss uns schriftlich mit Ihrer originalen Unterschrift vorliegen, damit wir diese bearbeiten können. Nach dem Eingang der Kündigung erhalten Sie von und eine Bestätigung und einen Termin für die Rückgabe des Mietobjektes.

Kaution

Die Kaution wird von Ihnen zu Beginn des Mietverhältnisses geleistet. Nach Ihrem Auszug erfolgt in der Regel innerhalb von vier Wochen die Kautionsabrechnung. Sollten größere Schäden an der Mietsache vorhanden sein, kann die Verrechnung entsprechend länger dauern, da zunächst die Schäden behoben werden müssen.

Betriebskostenabrechnung

Die Betriebskostenabrechnung wird immer im Folgejahr für ein ganzes Kalenderjahr erstellt. Sie erhalten Ihre Betriebskostenabrechnung nach der Fertigstellung von uns ohne weitere Aufforderung zugeschickt.

Heizkosten (sparen)

Die individuellen Heizkosten werden im Rahmen der Betriebskostenabrechnung umgelegt. Sie werden durch Zähler erfasst und machen in der Regel den größten Kostenpunkt der Abrechnung aus, sodass an dieser Stelle Kosten eingespart werden können. Durch richtiges Heizen und Lüften können Sie jährlich bis zu mehrere Hundert Euro einsparen. Weitere Informationen finden Sie unter den Downloads „Richtiges Heizen und Lüften“.

Heizkosten – Was ist EcoTrend?

In den meisten Wohnobjekten bieten wir eine Verbrauchsübersicht für Ihre Heizkosten an. Diese wird durch die Firma Ista in Form des Moduls EcoTrend bereitgestellt. Weitere Informationen hierzu finden Sie direkt auf der Internetseite der Firma Ista und in den Downloads.

Nachzahlung

Wenn Sie aus Ihrer Betriebskostenabrechnung eine Nachzahlung leisten müssen, ist dies in der Regel innerhalb von 14 – 30 Tagen erforderlich. Sollten Sie das Zahlungsziel nicht einhalten können, gibt es – sofern keine Einwände bestehen – die Möglichkeit die Nachzahlung in Raten zu leisten. Hierfür ist vorab ein Gespräch (telefonisch oder persönlich) erforderlich. Um in den Folgejahren eine Nachzahlung zu vermeiden, passen wir automatisch die geforderten Vorauszahlungen an. Sie müssen in diesem Fall nur Ihren Dauerauftrag ändern.